Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der mercatu GmbH
 
§ 1 Wirkungsbereich
 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Auftraggeber (in Folgende „Kunden“ genannt) und der Marketingagentur/firma (mercatu GmbH). Die AGB werden vom Kunden automatisch anerkannt.
 
§ 2 Auftragserteilung, Leistung
 
1. Grundlage der Geschäftbeziehung ist der jeweilige Marketingvertrag, der von der Marketingagentur bestätigte Auftrag, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.
 
2. Der Kunde kann der Marketingagentur Aufträge postalisch, per E-Mail, per Fax, per Telefon, aber auch mündlich oder persönlich, erteilen. Ebenso nimmt die Marketingagentur formlose Aufträge entgegen. Der Kunde erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder per Post. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Marketingauftrag als zustande gekommen.
 
3. Bei besonderem Bedarf ist die Marketingagentur berechtigt, nach Absprache mit dem Kunden externe Berater hinzuzuziehen. Hierfür zusätzlich entstehende Kosten werden gemäß § 3 dem Klienten in Rechnung gestellt. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen der Marketingagentur und dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
 
4. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen der Marketingagentur und dem Kunden.
 
§ 3 Vergütung
 
Zusätzlich zu allen Vergütungen für die Leistungen und Produkten der Marketingagentur wird noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % und – je nach Vereinbarung – zusätzliche Kosten wie Reisekosten, Fahrtkosten, Auslagen, etc. in Rechnung gestellt.
 
§ 4 Zahlung, Fälligkeit
 
1. Der Anspruch der Marketingagentur auf Zahlung der Rechnung entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von der Marketingfirma/Agentur erbracht wurde. Alle zusätzlichen vom Kunden gewünschten Nebenleistungen von der Marketingagenturfirma, die nicht ausdrücklich als im Auftrag vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert in Rechnung gestellt werden.
 
2. Zahlungen sind nach der festgelegten Zahlungsbedingungen zu leisten. Wenn nicht anders festgelegt, ist der Rechnungsbetrag ungekürzt innerhalb von 14 Tagen fällig und zu zahlen. Bei Zielüberschreitung ist die Marketingagenturfirma berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz in Rechnung zu stellen.
 
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen.
 
§ 5 Leistungsfristen, Termine
 
1. Leistungsfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist das Anliegen der Marketingagenturfirma, ihre Leistungszusagen und Leistungsfristen einzuhalten, doch sind alle Angaben unverbindlich. Höhere Gewalt und unverschuldete Schwierigkeiten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, kann die Leistung hinausschieben, auch wenn bereits Leistungsverzug eingetreten sein sollte.
 
2. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Beratungsfirma eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
 
 
 

§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
 
Der Kunde stellt der Marketingagenturfirma alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien im Voraus zur Verfügung.
 
§ 7 Verschwiegenheitsklausel
 
Die Marketingagenturfirma ist verpflichtet, über alle ihr im Rahmen der Leistungserbringung bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für die Mitarbeitet und Erfüllungsgehilfen der Marketingagenturfirma. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Kunden selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus ist Marketingagentur verpflichtet, die zum Zwecke der Tätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme durch Dritte zu schützen.
 
§ 8 Haftungsbeschränkung

1. Die Marketingagentur übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Kunde verantwortlich.
 
2. Die Marketingfirma übernimmt auch keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Kunden, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind.
 
3. Die Marketingfirma ist verpflichtet, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Dennoch haftet die Marketingfirma nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von ihr vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Kunden zurückbleibt.
 
4. Die Marketingfirma haftet insbesondere nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Kunde selbst oder Dritte die ihr überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.
 
5. Die Haftung der Marketingagentur beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten. Bei von der Marketingfirma anerkannter Beanstandung behält sich die Beratungsfirma vor, eine Nach- bzw. Ersatzleistung oder Wertgutschrift nach eigenem Ermessen zu gewähren. Alle anderen Schadenersatzansprüche sind, insoweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
 
§ 9 Mängel
 
1. Mit der Leistung ist der Kunde zufrieden gestellt, wenn Beanstandungen nicht unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Empfang, schriftlich geltend gemacht werden. Allgemeine übliche Änderungen oder Abweichungen der Leistungsausführung sind kein Grund zur Beanstandung durch den Kunden, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
 
2. Haftungen, die auf die Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernimmt die Marketingfirma nicht.
 
§ 10 Salvatorische Klausel
 
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
 
§ 11 Anzuwendendes Recht
 
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und Beratungsfirma ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
 
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
 
1. Erfüllungsort ist der Sitz der Marketingagentur in Hannover.
 
2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Marketingagentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Marketingagentur in Hannover örtlich zuständiges Gericht vereinbart.
 
§ 13 Verschiedenes
 
Sind von Seiten des Kunden besondere Leistungs- und Zahlungsbedingungen vorgeschrieben, welche von denjenigen in diesen genannten AGBs abweichen, so erkennt die Marketingfirma diese nicht an. Mit der Marketingfirma Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Auftragsbestätigung, bzw. der Leistungserbringung der Marketingfirma gelten sie ausdrücklich als abgelehnt. Ein Stillschweigen von Seiten der Marketingfirma bedeutet keine Zustimmung. Durch die Annahme der von der Marketingfirma erbrachten Leistungen erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass er auf Rechteinwand verzichtet, wonach durch die Auftragsbedingungen des Kunden den AGBs der Marketingfirma im Voraus widersprochen werden soll.
 
 
 
mercatu GmbH
Bödekerstr. 41
30163 Hannover
Tel:      0511-84906803
Fax:     0511-84906805
e-mail: info@mercatu.de
www.mercatu.de
Amstregister Hannover
HRB 206673

USt-IdNr.: DE275469857
Geschäftsführer: Juan José Barriga Vázquez